Vielen Dank an alle meine Unterstützer! Mein nachfolgender Aufruf war erfolgreich.

Innerhalb einer Woche ist es gelungen, deutlich mehr als 100 Unterstützerunterschriften einzuholen. Damit liegen nun mehr als doppelt so viele Unterschriften vor wie gesetzlich vorausgesetzt.

In den nächsten Tagen werde ich meine Kandidatur nun weiter ausarbeiten und bald weitere Informationen teilen.

Herzliche Grüße Christoph Lang 

 

Offener Brief an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ehingen mit Teilorten

Aufruf zur Unterzeichnung meiner Bewerbung als Oberbürgermeister

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ehingen und seiner Teilorte,

Um „nicht ernsthafte“ Bewerbungen, wie z.B. sog. „Jux-Bewerbungen“ bei der Durchführung von Bürgermeisterwahlen einzudämmen, verlangt § 10 des Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg, dass Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl in Städten mit bis zu 50tausend Einwohnern von 50 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein müssen.

Die Unterschriften sind dabei auf einem amtlichen Formblatt unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum handschriftlich, d.h. persönlich/eigenhändig abzugeben und im "Original" vorzulegen.

Wie anderweitig bereits erklärt, will ich mich bei der anstehenden Oberbürgermeisterwahl in Ehingen gerne als Kandidat zur Wahl stellen.

Da ich indes meine privaten Beziehungen zu Freunden und Bekannten nicht mit meinen Ambitionen auf diese Wahl und dieses Amt vermischen möchte, will ich es vermeiden, die zur Teilnahme an der Wahl nötigen Unterschriften unter meinen Freunden und Bekannten einzuwerben.

Stattdessen wende ich mich mit diesem Aufruf an alle Wahlberechtigten, um die nötige Unterstützung auf diesem Wege anzufragen.

Wohlgemerkt: Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie nicht die Absicht, dass Sie mich zum Oberbürgermeister wählen wollen oder werden, sondern Sie erklären einzig Ihre Zustimmung dazu, dass ich überhaupt als Kandidat an der Wahl teilnehmen kann. Die spätere Wahl selbst wird natürlich in geheimer Abstimmung stattfinden.

Selbstverständlich unterliegen die Unterstützerunterschriften und sonstigen persönlichen Angaben strengem Datenschutz. Damit ist praktisch ausgeschlossen, dass die Identität einer Person, die eine Unterstützerunterschrift abgibt, öffentlich bekannt wird.

Es kommt damit nun also entscheidend auf Ihre Initiative an!: Es müssen sich mindestens 50 bei der anstehenden Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigte Personen finden, die der Auffassung sind, dass ich, Christoph Lang, an der Wahl als Kandidat teilnehmen können soll und den Wählern so ein um mich erweiterter Kandidatenkreis zur Wahl gestellt wird.

Ich rufe Sie daher auf:

Bitte melden Sie sich baldmöglichst bei mir unter der Telefonnummer meiner Rechtsanwaltskanzlei 0731-95083103 oder per E-Mail unter
ob@christoph-lang.net. Ich leite Ihnen das nötige Formular für die Unterstützungsunterschrift dann zu und vereinbare sehr gerne ein persönliches Treffen zur Übergabe des unterzeichneten Formulars.

Ihre Unterschrift benötige ich bis spätestens Montag, 07.09.2026.

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Christoph Lang

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